
Ab dem 27. September 2026 gelten für Onlinehändler, die physische Waren an Verbraucher in der EU verkaufen, neue Informationspflichten. Zwei neue EU-weit einheitliche Kennzeichnungen – der gesetzliche Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label – sollen Verbraucher dabei unterstützen, ihre gesetzlichen Rechte und bestimmte freiwillige Herstellergarantien leichter zu erkennen und zu verstehen.
In diesem Beitrag erfährst du, was sich ändert, wer betroffen ist, worin sich die beiden Kennzeichnungen unterscheiden und wie Shopware dich bei der technischen Umsetzung unterstützt.
In diesem Beitrag
Du nutzt bereits Shopware und möchtest direkt wissen, wie du mit Shopware die neuen Kennzeichnungen umsetzen kannst? Dann springe direkt zum Abschnitt: So unterstützt Shopware die Umsetzung.
Was ändert sich am 27. September 2026?
Ab dem 27. September 2026 müssen Onlinehändler, die physische Waren an Verbraucher in der EU verkaufen, neue standardisierte Informationen über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und – sofern relevant – über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien von Herstellern bereitstellen.
Grundlage für die neuen Anforderungen ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die auf der Empowering Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 aufbaut. Gemeinsam führen die Regelungen zwei EU-weit einheitliche Kennzeichnungen ein, die Verbraucherrechte verständlicher und innerhalb der Europäischen Union einheitlicher darstellen sollen.
Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Weder die Richtlinie (EU) 2024/825 noch die Durchführungsverordnung sehen eine Schonfrist vor. Die neuen Anforderungen gelten daher ab dem ersten Tag vollständig.
Ziel der neuen Vorgaben sind vor allem mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit. Unabhängig davon, wo Verbraucher innerhalb der EU einkaufen, sollen sie ihre gesetzlichen Rechte und gegebenenfalls bestehende Herstellergarantien anhand einer einheitlichen visuellen Darstellung leichter erkennen können.
Wer ist betroffen?
Die neuen Anforderungen betreffen vor allem Händler, die innerhalb der Europäischen Union physische Waren direkt an Verbraucher verkaufen (B2C). Reine B2B-Shops sind grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen. Die Vorgaben gelten sowohl für den stationären Handel als auch für den Onlinehandel. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns darauf, was sie für Onlineshops bedeuten.
Für Händler, die international oder in mehreren EU-Märkten tätig sind, sollen die einheitlichen Kennzeichnungen für eine konsistente Darstellung sorgen – unabhängig davon, in welchem EU-Land der Kauf erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Gewährleistungshinweis und dem GARAN-Label?
Der gesetzliche Gewährleistungshinweis – offiziell der harmonisierte Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung – informiert Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Er ist EU-weit standardisiert und gilt beim B2C-Verkauf physischer Waren unabhängig vom jeweiligen Produkt.
Das GARAN-Label , häufig auch vereinfacht als Garantielabel bezeichnet, ist dagegen produktspezifisch. Es ist nur relevant, wenn ein Hersteller eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren kostenlos anbietet. Das Label enthält die Marke des Herstellers, die Modellkennung und die Garantiedauer. Die Bezeichnung „GARAN“ wurde gewählt, weil sie in mehreren EU-Sprachen an das jeweilige Wort für „Garantie“ erinnert. Außerdem enthält das Label einen festen QR-Code, der zum EU-Portal über Verbraucherrechte führt.
Gesetzlicher Gewährleistungshinweis | GARAN-Label | |
Wann relevant? | Beim B2C-Verkauf physischer Waren | Nur wenn der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware anbietet und dir die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat |
Inhalt | Für jedes Produkt identisch | Produktspezifisch: Marke, Modellkennung, Garantiedauer in Jahren |
Sprache | Eine Version pro Sprache | Sprachneutral, alle EU-Sprachen befinden sich auf dem Label selbst |
Wo? | Bevor die Bestellung aufgegeben wird sowie in der Bestellbestätigung | Bei den Produktinformationen sowie in der Bestellbestätigung |
Kurz gesagt: Der gesetzliche Gewährleistungshinweis ist statisch und grundsätzlich für B2C-Verkäufe relevant. Das GARAN-Label ist dagegen produktspezifisch und muss nur bei Produkten angezeigt werden, die die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der harmonisierte Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Wortlaut und Gestaltung sind vorgegeben – Händler zeigen den Hinweis unverändert in der Sprache des jeweiligen Marktes an. © Europäische Union, 2026
Das GARAN-Label gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, hier als unausgefüllte Vorlage dargestellt. Pro Produkt werden lediglich drei Angaben ergänzt: die Marke des Herstellers, die Modellkennung und die Garantiedauer in Jahren. © Europäische Union, 2026
So unterstützt Shopware die neuen Anforderungen
Um Händler bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen zu unterstützen, führt Shopware 6.7.14 native Funktionen für beide Kennzeichnungen ein – in jedem Shopware Plan, einschließlich der Community Edition.
Der gesetzliche Gewährleistungshinweis im Checkout
Auf der Bestellbestätigungsseite wird der Text neben der Checkbox für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen um einen Link zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten deiner Kunden ergänzt. Der Link öffnet den vollständigen Hinweis in einem Modal. Von dort führt ein weiterer Link zur passenden Sprachversion der offiziellen Informationsseite der Europäischen Kommission.
Der Hinweis wird in der offiziellen EU-Gestaltung in allen 24 Amtssprachen der EU bereitgestellt. Shopware wählt automatisch die Version aus, die der Sprache des Storefronts entspricht. Für Sprachen außerhalb der 24 EU-Amtssprachen wird auf die englische Version zurückgegriffen.
Die Anzeige lässt sich unter Einstellungen > Warenkorb-Einstellungen > Checkout aktivieren und deaktivieren. Die Einstellung kann zudem für einzelne Verkaufskanäle überschrieben werden.
Das GARAN-Label auf der Produktdetailseite
Das GARAN-Label basiert auf den Garantieinformationen, die du für das jeweilige Produkt pflegst. Eine neue Karte Garantie (GARAN-Label) auf der Produktdetailseite in der Administration enthält zwei Felder:
Dauer der Herstellergarantie in Monaten, beginnend bei 30 Monaten und anschließend in Sechsmonatsschritten, also 30, 36, 42 Monate usw. Die Abstufungen entsprechen dem Label selbst, das die Garantiedauer in ganzen und halben Jahren ausweist.
Label in der Storefront anzeigen, womit du die Anzeige des Labels aktivierst.
Beide Felder unterstützen die Variantenvererbung. Du kannst die Garantieinformationen also einmal am Hauptprodukt pflegen und sie bei Bedarf für einzelne Varianten überschreiben.
Das Label greift außerdem auf bereits vorhandene Produktdaten zurück: Der Produzent entspricht in Shopware dem Hersteller des Produkts, die Modellkennung der Herstellerproduktnummer. Shopware zeigt das Label nur an, wenn alle folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Anzeige des Labels ist aktiviert.
Eine gültige Garantiedauer von mehr als 24 Monaten ist hinterlegt.
Dem Produkt ist ein Hersteller zugeordnet.
Eine Herstellerproduktnummer ist hinterlegt.
Diese Angaben bilden die technischen Voraussetzungen dafür, dass Shopware das GARAN-Label anzeigen kann. Händler bleiben selbst dafür verantwortlich, im Einzelfall zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verwendung des GARAN-Labels erfüllt sind.
Fehlt eine dieser Angaben, wird das Label nicht angezeigt. Die hinterlegte Garantiedauer wird auf dem Label in Jahre umgerechnet, einschließlich halber Jahre wie beispielsweise 3,5 Jahre.
In der Storefront erscheint das Label unterhalb der Buy Box zunächst als kompakte Vorschau. Klickt der Kunde darauf, öffnet sich das vollständige Label mit Marke, Modellkennung und Garantiedauer. Diese Umsetzung soll Händler dabei unterstützen, das GARAN-Label gegebenenfalls in der für Online-Oberflächen vorgesehenen geschachtelten Darstellung anzuzeigen. Händler bleiben dafür verantwortlich zu prüfen, ob die konkrete Platzierung in ihrer individuellen Storefront den für sie geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Das Label wird außerdem bei den entsprechenden Artikeln im Warenkorb sowie auf der Bestellbestätigungsseite angezeigt.
Bestellbestätigung per E-Mail
Auch die Bestellbestätigung per E-Mail wird entsprechend angepasst. Gilt für einen bestellten Artikel das GARAN-Label, wird es direkt beim jeweiligen Artikel eingebunden. Die E-Mail enthält außerdem einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden sowie einen Link zur offiziellen EU-Informationsseite in der jeweiligen Sprache. Für diesen Abschnitt gilt dieselbe Einstellung, über die auch die Anzeige im Checkout gesteuert wird.
Was Shopware übernimmt – und was nicht
Shopware stellt die technischen Möglichkeiten zur Anzeige der beiden Kennzeichnungen bereit. Als Händler bleibst du jedoch dafür verantwortlich zu prüfen, ob und wie die jeweiligen Anforderungen auf dein Sortiment anzuwenden sind. Insbesondere entscheidet Shopware nicht, ob für ein Produkt eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers besteht. Ebenso bewertet Shopware nicht, ob die konkrete Platzierung der Kennzeichnungen in deiner individuellen Storefront ausreichend hervorgehoben ist.
Die in diesem Beitrag beschriebenen Funktionen sollen dich bei der technischen Umsetzung des gesetzlichen Gewährleistungshinweises und des GARAN-Labels unterstützen. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Garantie dafür dar, dass eine bestimmte Umsetzung den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Als Händler bist du weiterhin selbst dafür verantwortlich, die für dich geltenden rechtlichen Anforderungen zu prüfen und deren Einhaltung sicherzustellen.
Wenn du aktuell ein anderes Shopsystem nutzt, solltest du frühzeitig prüfen, wie dein Anbieter die neuen EU-Anforderungen technisch unterstützt und welche Anpassungen du selbst vornehmen musst.
Mit Shopware werden die Funktionen für den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label nativ im Core bereitgestellt. So erhältst du eine technische Grundlage für die Umsetzung der neuen Anforderungen, während du weiterhin selbst entscheidest, welche Produkte betroffen sind und die erforderlichen Garantieinformationen pflegst.
Erfahre mehr über die verfügbaren Shopware Pläne und Funktionen.
Was du jetzt tun musst
Starte bereits jetzt mit den Vorbereitungen, bevor die neuen Funktionen verfügbar sind:
Prüfe für jedes Produkt, ob der Hersteller kostenlos eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet, die das gesamte Produkt abdeckt.
Bitte deine Hersteller, die Garantiebedingungen zu bestätigen und dir die erforderlichen Informationen bereitzustellen – in der Praxis nimmt dieser Schritt häufig die meiste Zeit in Anspruch.
Ziehe bei Fragen, die speziell dein Sortiment, deine Märkte oder dein Storefront-Setup betreffen, gegebenenfalls eine Rechtsberatung hinzu.
Sobald die Funktionen in deiner Shopware-Version verfügbar sind:
Pflege die Garantieinformationen für die entsprechenden Produkte und stelle sicher, dass auch die Produktdaten, auf die das Label zurückgreift (Hersteller und Herstellerproduktnummer) vollständig hinterlegt sind.
Prüfe die Darstellung in deiner eigenen Storefront, einschließlich individueller Theme-Anpassungen und mobiler Ansichten.
Wenn du ein individuell angepasstes Checkout- oder Produktdetailseiten-Template verwendest, solltest du nach dem Update außerdem prüfen, ob die neuen Elemente in deinem Theme korrekt dargestellt werden.
Verfügbarkeit
Die Funktionen sind Bestandteil von Shopware 6.7.14 (verfügbar Anfang September) und werden auch für Shopware 6.6 bereitgestellt. Sie stehen dann in allen Shopware Plänen zur Verfügung, einschließlich der Community Edition.
Bereit für September 2026
Die neuen EU-Kennzeichnungen bringen zusätzliche Informationspflichten für Onlinehändler mit sich und sollen gleichzeitig für mehr Transparenz und Einheitlichkeit für Verbraucher im europäischen Markt sorgen.
Mit der nativen Unterstützung sowohl für den gesetzlichen Gewährleistungshinweis als auch für das GARAN-Label hilft Shopware dir dabei, dich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Und du kannst schon jetzt aktiv werden, bevor die Funktionen verfügbar sind: Prüfe dein Sortiment, identifiziere Produkte, für die das GARAN-Label infrage kommen könnte, und bitte deine Hersteller, die Garantiebedingungen zu bestätigen und dir die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Gerade diese Vorarbeit kann Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Funktionen verfügbar sind, kannst du die Garantieinformationen in Shopware pflegen und die Darstellung in deinem eigenen Storefront testen.
Häufig gestellte Fragen zu den neuen EU-Kennzeichnungen
Müssen alle Händler beide Kennzeichnungen anzeigen?
Nein. Der gesetzliche Gewährleistungshinweis ist grundsätzlich beim B2C-Verkauf physischer Waren relevant und informiert Kunden über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Das GARAN-Label gilt dagegen nur für Produkte, für die der Hersteller kostenlos eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet. Erfüllt ein Produkt diese Voraussetzungen nicht, muss das GARAN-Label nicht angezeigt werden.
Sind B2B-Shops betroffen?
Grundsätzlich nein. Die neuen Anforderungen richten sich an den Verkauf an Verbraucher (B2C). Verkaufst du über deinen Shop ausschließlich an Unternehmen und stellst eindeutig sicher, dass Verbraucher keine Käufe tätigen können, sind die Kennzeichnungen grundsätzlich nicht erforderlich. Bei gemischten B2B-/B2C-Shops solltest du prüfen, inwiefern die Anforderungen für deine B2C-Verkäufe gelten.
Entscheidet Shopware, ob ein Produkt für das GARAN-Label infrage kommt?
Nein. Shopware stellt die technischen Funktionen zur Anzeige des GARAN-Labels bereit. Als Händler bist du jedoch selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein Produkt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, die Herstellergarantie zu überprüfen und die erforderlichen Garantieinformationen zu pflegen.
Muss ich bei einem individuellen Storefront oder Checkout Anpassungen vornehmen?
Möglicherweise. Wenn du ein individuell angepasstes Storefront, einen individuellen Checkout oder ein angepasstes Theme verwendest, solltest du nach dem Update prüfen, ob die neuen Shopware-Elemente korrekt dargestellt werden. Shopware stellt die erforderlichen Funktionen bereit, individuelle Anpassungen können jedoch zusätzliche Änderungen erforderlich machen.
Welche Informationen muss ich selbst pflegen?
Bei Produkten, für die das GARAN-Label gilt, musst du zwei Arten von Informationen pflegen: zum einen die Garantieinformationen selbst – also ob eine entsprechende Herstellergarantie besteht und wie lange sie gilt – und zum anderen die Produktdaten, auf die das Label zurückgreift. Dazu gehören der Hersteller und die Herstellerproduktnummer.
Was sollten Händler vor dem 27. September 2026 prüfen?
Prüfe deine Produktdaten und Garantieinformationen und kläre, für welche Produkte das GARAN-Label gilt. Stelle außerdem sicher, dass beide Kennzeichnungen in deinem Storefront und Checkout korrekt angezeigt werden. Individuell angepasste Themes und Templates solltest du unbedingt testen, bevor die neuen Anforderungen in Kraft treten.



