Am 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-weite Produktsicherheitsverordnung (auch GPSR) in Kraft. Auf Händler kommen dadurch eine Reihe von Pflichten zu. Mit Shopware ist dein Onlineshop dafür bereits bestens gerüstet.
Erfahre hier, welche Anforderungen die GPSR stellt, wer betroffen ist und wie du deine Produkte mit Shopware richtig kennzeichnest.
Inhaltsverzeichnis:
Wie setzt du die Vorgaben für Onlinehändler mit Shopware um?
Wesentliche Merkmale
Zusatzfelder
Erweiterungen
Was ist die Produktsicherheitsverordnung?
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit oder GPSR (General Product Safety Regulation) soll einen hohen Verbraucherschutz in der europäischen Union gewährleisten. Sie enthält Pflichten für Händler, Hersteller und weitere Akteure. Onlinehändler müssen zum Beispiel ab dem 13. Dezember 2024 bestimmte Informationen für ihre Artikel bereithalten.
Bisher regelte die Richtlinie 2001/95/EG die Sicherheitsaspekte. Deutschland setzte diese im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) um. Da es sich bei den neuen Regelungen um eine Verordnung handelt, müssen die EU-Mitglieder sie nicht erst in nationales Recht überführen, damit sie gilt. Die Produktsicherheitsverordnung wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Sie tritt nun nach einer 18-monatigen Übergangsphase in Kraft.
Die Umsetzung der Anforderungen kann einen hohen Verwaltungsaufwand für Unternehmen bedeuten. Rüste deinen Onlineshop deshalb jetzt für die EU-Verordnung.
Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung?
Die EU-Verordnung nennt mehrere Instanzen (Wirtschaftsakteure), die für die Produktsicherheit verantwortlich sind. Es handelt sich bei allen um juristische oder natürliche Personen, die in der Union niedergelassen sind.
Hersteller stellen Produkte her, entwerfen sie oder lassen sie herstellen und vermarkten diese unter eigenem Namen.
Bevollmächtigte sind von einem Hersteller schriftlich beauftragt worden, Pflichten gemäß der Verordnung zu erfüllen.
Einführer bringen Produkte aus einem Drittland in Verkehr.
Händler stellen Produkte auf dem Markt bereit.
Fulfilment-Dienstleister lagern, verpacken, adressieren und versenden Produkte, an denen sie kein Eigentumsrecht haben. Sie erbringen mindestens zwei dieser Dienstleistungen.
Onlinehändler sind also von den Neuerungen betroffen, unabhängig davon, ob sie ihre Artikel selbst produzieren oder nicht. Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder Markennamen vertreiben, sind Hersteller im Sinne der Produktsicherheitsverordnung. Dasselbe gilt, wenn jemand ein angebotenes Produkt so verändert hat, dass deswegen die Sicherheit neu bewertet werden muss.
Welche Anforderungen stellt die GPSR an Onlinehändler und andere?
Grundsätzlich sind alle beteiligten Personen dafür verantwortlich, ausschließlich sichere Erzeugnisse auf den Markt zu bringen, die die nötigen Zertifizierungen und Hinweise aufweisen. Nun kommen insbesondere Informationspflichten und eine Risikobewertung dazu.
Pflichten für Onlinehändler
Bist du Onlinehändlerin oder -händler, sprich Wirtschaftsakteur im Fernabsatz, musst du deine Produkte nun kennzeichnen. Relevante Informationen zu den Artikeln sollen eindeutig und gut sichtbar im Angebot zu finden sein. Die Angaben beinhalten
den Namen, eingetragenen Handelsnamen oder die Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und eine elektronische Adresse zur Kontaktaufnahme.
falls der Hersteller nicht in der EU sitzt, zusätzlich den Namen, die Postanschrift und eine elektronische Adresse der verantwortlichen Person.
Angaben, die eine Identifizierung des Produkts ermöglichen, inklusive der Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Identifikatoren.
etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind oder in einer begleitenden Unterlage beigefügt werden. Es geht dabei um Hinweise gemäß der Produktsicherheitsverordnung oder anwendbarer Harmonisierungsvorschriften. Die Angaben sollen leicht verständlich und in der Sprache verfasst sein, die der Mitgliedstaat festlegt, in dem der Verkauf stattfindet.
Wie du die relevanten Daten in Shopware hinzufügst, liest du im Abschnitt: Wie setzt du die Vorgaben für Onlinehändler mit Shopware um?
Die Anpassungen in deinen Angeboten sind zwar aufwendig, jedoch nur notwendig für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf den Markt kommen.
Weiterhin gelten für dich auch die allgemeinen Händlerregelungen.
Pflichten für Händler, Hersteller und alle Akteure
Händler müssen sich vergewissern, dass die Hersteller der Produkte die Vorschriften einhalten. Sie lagern und transportieren Ware sicher, verkaufen keine unsicheren Artikel, ergreifen Korrekturmaßnahmen und informieren andere Akteure über neu auftretende Risiken.
Hersteller sind verpflichtet, eine Risikoanalyse für alle ihre Artikel durchzuführen. Sie legen die Analyse in Form von technischen Daten an, bewahren diese zehn Jahre lang auf und halten sie auf dem aktuellen Stand.
Für spezielle Produkte, die wahrscheinlich ein ernstes Risiko für Verbraucher bergen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einrichten. Unternehmen, die solche Produkte verkaufen, müssen dieses System übernehmen. Es dient der Identifizierung des Produkts, seiner Komponenten und der beteiligten Akteure.
Hersteller haben die Aufgabe, Unfälle, die ihre Produkte verursacht haben, zu melden. Erlangt ein Händler oder Einführer Kenntnis über einen Unfall, unterrichtet er den Hersteller.
Für Betreiber von Onlinemarktplätzen bestehen ebenfalls neue Pflichten. Überprüfe alle deine Shops auf ihre Anforderungen an dich.
Bei unserem Technologie-Partner it-kanzlei findest du ein ausführliches FAQ zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Bewertungskriterien, Rückrufe und Sanktionen
Die Kriterien für die Bewertung der Risiken nach Produktsicherheitsverordnung umfassen den Artikel selbst, die Verpackung, den Gebrauch in Verbindung mit anderen Produkten und die möglichen Verbraucher.
Ist ein Produkt nicht sicher, findet ein Produktsicherheitsrückruf statt. Verkäufer bieten der betroffenen Kundschaft zwei von drei Maßnahmen an: eine Reparatur, einen Ersatz oder eine angemessene Erstattung.
Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung legen die Mitgliedstaaten selbst fest. Bis zum 13. Dezember 2024 müssen sie diese der Kommission mitteilen.
Für welche Produkte gilt die Produktsicherheitsverordnung?
Die GPSR betrifft den Verbraucherschutz. Sie gilt für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden und in den Händen von Verbrauchern landen (könnten). Dabei spielt es keine Rolle, ob diese aus dem B2C- oder B2B-Bereich kommen. Die Artikel können entgeltlich und unentgeltlich geliefert werden. Gebrauchte und reparierte Gegenstände gehören auch dazu, nicht jedoch beschädigte Produkte, die als solche verkauft werden und entsprechend gekennzeichnet sind.
Für einige Erzeugnisse gibt es schon unionsweite Richtlinien, beispielsweise Spielzeug. Regelt die neue EU-Verordnung Aspekte, die in diesen Richtlinien noch nicht genannt sind, gelten für die Gegenstände in diesen Belangen die neuen Anforderungen. Produkte, die bereits Harmonisierungsvorschriften der EU unterliegen, sind von der GPSR ausgenommen.
Ebenso listet die Produktsicherheitsverordnung Produkte auf, die nicht in ihren Anwendungsbereich fallen. Dazu gehören zum Beispiel Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, Pflanzenschutzmittel sowie Antiquitäten.
Wie setzt du die Vorgaben für Onlinehändler mit Shopware um?
Wenn du deinen Onlineshop mit Shopware betreibst, hast du bereits das richtige Tool zur Hand, um deine Pflichten zu erfüllen. Für Onlinehändler gelten vor allem die Informationspflichten, die bestimmte Daten in den Angeboten fordern. Wie oben beschrieben handelt es sich bei den Angaben um Kontaktdaten der Hersteller, Produktinformationen und Hinweise. Hier zeigen wir dir die verschiedenen Möglichkeiten:
Wesentliche Merkmale
Du kannst verschiedene Templates für deine Produkte nutzen, die von dir ausgewählte Informationen anzeigen. Die Möglichkeit dazu findest du unter Einstellungen > Shop > Wesentliche Merkmale. Erstelle zunächst ein Template mit den von Shopware geforderten Einträgen.
Im Abschnitt „Werte” legst du Daten fest, die dann in der Storefront angezeigt werden, in diesem Fall die Angaben zur Erfüllung der Produktsicherheitsverordnung.
Klicke auf „Feld hinzufügen”, wähle die Art der Daten und fülle die Folgeseite aus.
Zum Schluss weist du das Template einem Produkt zu. Dafür findest du in den Produktdetails den Punkt „Wesentliche Merkmale”. Shopware zeigt die Informationen in der Storefront beim Checkout direkt am Produkt an.
Zusatzfelder (Custom Fields)
Mit der neuen Shopware-Funktion zur Nutzung von Zusatzfeldern (Custom Fields) in CMS-Layouts erhalten Händler:innen eine flexible und effiziente Möglichkeit, ihre Produkte GPSR-konform zu kennzeichnen. Diese neue Funktion wird mit dem nächsten Release Anfang Dezember verfügbar sein.
Wie funktioniert das? Zusatzfelder ermöglichen es, individuelle Datenfelder anzulegen und gezielt mit Produktinformationen zu befüllen – beispielsweise für spezifische Sicherheitshinweise, gesetzlich vorgeschriebene Produktdetails oder Herkunftsinformationen.
Dank der Integration von Zusatzfeldern in das CMS lassen sich diese Daten nun nahtlos in Textfelder und ganze CMS-Blöcke einbinden. Das bedeutet: Änderungen an Zusatzfeldern wirken sich automatisch auf alle Layouts aus, in denen diese Daten verwendet werden. So sparst du nicht nur Zeit, sondern vermeidest auch manuelle Fehler bei der Aktualisierung.
Beispiel: Du kannst ein Zusatzfeld für das Herstellungsdatum anlegen, das in allen relevanten Produktseiten oder Landingpages automatisch angezeigt wird. Wenn du das Datum im Zusatzfeld änderst, wird es automatisch in allen zugehörigen Layouts aktualisiert.
Diese Funktion macht die Einhaltung der GPSR-Vorgaben einfacher und sorgt gleichzeitig für eine konsistente und professionelle Darstellung deiner Produktinformationen.
So gehts:
Über Einstellungen > System > Zusatzfelder oder die API gelangst du zu der Möglichkeit, solche Zusatzfelder in Sets anzulegen.
Definiere den Datentyp jedes Feldes (zum Beispiel „Text”) und weise das Set einer Entität zu, in diesem Fall: Produkten.
Du kannst mehrere Zusatzfelder für Produkte anlegen oder der Entität „Hersteller“ eines oder mehrere Zusatzfelder hinzufügen, die du für herstellerbezogene Informationen verwendest.
Die Informationen kannst du nun in der Bearbeitungsansicht deiner Produkte oder Hersteller eintragen und sie mithilfe von Variablen auf den Produktdetailseiten anzeigen, wo deine Kunden die nötigen Daten schnell finden.
Anzeige von Zusatzfeldern auf der Produktdetailseite mithilfe von Variablen
Erweiterung der ACRIS E-Commerce GmbH
Eine weitere Möglichkeit sind Erweiterungen von Drittanbietern. Die ACRIS E-Commerce GmbH bietet eine kostenpflichtige Erweiterung für deinen Shop an, die auf die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung zugeschnitten ist. Mit dieser kannst du ebenfalls alle Informationen aufnehmen.
Fazit zur GPSR
Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt einige Anforderungen mit sich, die Händler für jedes einzelne Produkt umsetzen müssen. Dies dient dem Verbraucherschutz und der Verbesserung des Binnenmarktes. Mit Shopware hast du aber bereits alle technischen Möglichkeiten, um den neuen Pflichten in deinem Onlineshop einfach nachzukommen.
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